Schnell reagieren bei einer Mahnung
Nach Mahnung, Inkasso und Schufaeintrag droht die Pfändung
Bereits seit dem 1. April 2010 gelten beim Bundesgerichtshof neue Gesetzt die sich besonders mit den Themen Schufa und Pfändung auseinandersetzen. Gerade im Bereich Schufaeinträge sowie Auskünfte tun sich Grundlegende Änderungen auf, allerdings zu Gunsten der Verbraucher.
Merke: Nach 2 Mahnungen folgt in der regel der Schufaeintrag!Vor der Gesetzesänderung war es so, dass Finanzinstitute und Banken einen Schufaeintrag erst nach der dritten Mahnung veranlassen konnten. Seit der Gesetzesänderung die zum 01. April 2010 in Kraft getreten ist, haben Unternehmen nun das Recht innerhalb von 4 Wochen nach der 2 Mahnung einen für den Verbraucher folgeschweren Schufaeintrag zu veranlassen, sollte die offene Forderung immer noch nicht beglichen sein. Im selben Paragraphen des Bundesdatenschutzgesetzes ist jedoch auch verankert das der Verbraucher über die Veranlassung des Vermerks benachrichtigt werden muss.
Vorgezogen wurden aber nicht nur die Frist für Einträge in die Schufa, sondern auch die Auflagen für die Schufa selbst haben sich geändert. Durch mehr Transparenz im Bezug auf die eigenen Schufa-Daten sollen Verbraucher Einträge besser nachvollziehen können.
Seit dem 01. April 2010 ist die Auskunft über wirtschaftliche Vermerke verpflichtend. Für den Verbraucher bedeutet das, dass dieser nur eine Selbstauskunft anfordern kann. laut Gesetzt sind die entsprechenden Institute seit dem 01. April 2010 sogar dazu verpflichtet, ungefragt einmal im Jahr eine Auskunft an den Kunden zu übermitteln.
Was sind die Konsequenzen im Verbraucherverhalten?Schufaeinträge bzw. Eintragungen dieser Art sind ein wichtiger Bestandteil von Bonitätsauskünften. Die wiederum sind wichtig um eine Kreditvergabe oder ähnliche Vertragsabschlüsse möglich zu machen. dabei liefert der so genannte "Scorewert" der jedem Verbraucher zugeteilt wird eine Auskunft über das zahlungsverhalten des jeweiligen Verbrauchers bzw. des potenziellen Kunden.
Laut Finanzexperten führt die Tatsache das Schufaeinträge jetzt noch früher veranlasst werden können unter Umständen dazu, dass in Zukunft mehr Wert auf bonitätsunabhängige Kredite gelegt wird (Kredit ohne Schufa). Grund dafür ist das zukünftig mehr Kunden über einen schlechten Scorewert verfügen werden.
Aber nicht nur die Transparenz von Schufa- bzw. Bonitätsauskünften sowie der Zeitraum zum veranlassen von Schufaeinträgen hat sich im Bundesdatenschutzgesetzt geändert. Besonders künftige Bauherren dürften die Gesetzesänderungen zum Thema "Pfändung bei Immobilienkrediten" interessieren und beschäftigen.
Thema Abtretung von ImmobilienkreditenBanken nutzten in den vergangenen Jahren häufig die Möglichkeit, Kredite an Dritte abzutreten. Ein Verkauf der Kredite führt unmittelbar dazu, dass vom neuen Kreditgeber eine sofortige Pfändung der Forderung veranlasst wird. Weil eine sofortige Pfändung aber nicht ohne weiteres beschlossen werden kann, wurde festgelegt das der Immobilienbesitzer den Kredit sofort zurückzahlen müsse, was jedoch in der regel kaum möglich ist. Vor dieser Gesetzesänderung mussten die Banken den Kreditnehmer nicht über einen Verkauf der Forderung informieren, was Verbraucherschützern bereits seit längerem ein "Dorn im Auge" gewesen ist. Veranlasst wurde die Abänderung des Pfändungsgesetzes für Immobilienkredite nachdem der Kredit für das Grundstück einer Grundschule gepfändet wurde. Nachdem die Firma gegen die Pfändung erfolgreich geklagt hatte, können auch andere Besitzer von Immobilien aufatmen. Akzeptiert der "neue Kreditgeber" die Konditionen des bestehenden Vertrages und übernimmt diese in seinen Vertrag, ist ein Verkauf von Immobilien-Krediten dieser Art gesetzlich erlaubt.